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Aufgaben Die Aufgaben eines Honorarkonsuls bestehen in erster Linie in der Pflege und Verbesserung des Verhältnisses zwischen dem Entsendestaat und dem Konsularbezirk. Dabei agieren Honorarkonsuln ehrenamtlich zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Entsendestaates. Honorarkonsuln haben vor allem die Aufgabe, die Beziehungen auf wirtschaftlichem, kulturellem, politischem, verwaltungsmäßigen und im zwischenmenschlichen Bereich zu fördern. Dazu zählen unter anderem:
Nicht befugt sind Honorarkonsuln zu konsularischen Amtshandlungen, wie beispielsweise Beglaubigungen, Beurkundungen, Pass- und Visumsangelegenheiten oder die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen. Für alle Pass- und Visumsangelegenheiten ist für NRW zuständig das Konsulat in Frankfurt Eckenheimer Landstraße 101 60318 Frankfurt Fon: +49 69 509 278 13 10 Consulate.Frankfurt@mfa.bg Mailanfragen auch an das Generalkonsulat in München Consulate.Munchen@mfa.bg |