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Aufgaben
Die Aufgaben eines Honorarkonsuls bestehen in erster Linie in der Pflege und Verbesserung des Verhältnisses zwischen dem Entsendestaat und dem Konsularbezirk.

Dabei agieren Honorarkonsuln ehrenamtlich zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Entsendestaates. Honorarkonsuln haben vor allem die Aufgabe, die Beziehungen auf wirtschaftlichem, kulturellem, politischem, verwaltungsmäßigen und im zwischenmenschlichen Bereich zu fördern.

Dazu zählen unter anderem:
  • die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung kultureller und sozialer Projekte
  • Förderung und Begleitung von Gemeinde- und Städtepartnerschaften
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Organisationen beider Länder
  • Zusammenwirken mit Ministerien, Behörden und Institutionen

Nicht befugt sind Honorarkonsuln zu konsularischen Amtshandlungen, wie beispielsweise Beglaubigungen, Beurkundungen, Pass- und Visumsangelegenheiten oder die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen.


Für alle Pass- und Visumsangelegenheiten ist für NRW zuständig das

Konsulat in Frankfurt

Eckenheimer Landstraße 101 
60318 Frankfurt
Fon: +49 69 509 278 13 10
Consulate.Frankfurt@mfa.bg


Mailanfragen auch an das
Generalkonsulat in München
Consulate.Munchen@mfa.bg